Schulordnung

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Schulordnung der Mittel- und Musikmittelschule Ober-Grafendorf

Die Auszeichnung zur TOP-Schule erfüllt uns mit Stolz und wir wollen dies auch weiterhin unter Beweis stellen. 


1. Unser Verhalten ist höflich, verständnisvoll und hilfsbereit. Drohungen, Schimpfwörter und Handgreiflichkeiten sind ausnahmslos verboten.

2. Wir müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Das Schulhaus darf danach bis Unterrichtsende ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht mehr verlassen werden.
Ausnahme: in der Mittagspause nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern

3. Im Schulhaus tragen alle Schüler*innen Hausschuhe und angemessene Kleidung.

4. Das Fehlen einer Lehrperson muss in der Direktion gemeldet werden.

5. Vor 7:35 Uhr halten sich anwesende Schüler*innen nur im Bereich vor oder in der Klasse auf.

6. In der Pause sind die Fenster geschlossen.

7. Schüler*innen dürfen das Lehrer*innen-Zimmer ohne Erlaubnis nicht betreten.

8. Kaugummi- und Dosenverbot gilt am gesamten Schulgelände. Einwegflaschen sollen wieder mit nachhause genommen werden.

9. Sorgfältige Mülltrennung ist Pflicht. Wir achten auf Müllvermeidung.

10. Die Schüler*innen haben täglich nach dem Unterricht die Bankfächer weitgehendst auszuräumen.

11. Handys müssen im Schulgebäude abgeschaltet und im Spind verstaut sein.

12. Gefährliche Gegenstände sind in der Schule verboten.
Bei Verstoß gegen die Punkte 11 und 12 werden die Gegenstände abgenommen und nur den Erziehungsberechtigten von der Direktion wieder ausgehändigt!

13. Zigaretten, Alkohol und Piercings sind (auch lt. NÖ Jugendschutzgesetz) verboten!

14. Bei mutwilligen Beschädigungen im Schulgebäude ist Schadenersatz zu leisten.

15. Alle schulischen Aufgaben müssen rechtzeitig erbracht werden. Versäumtes muss umgehend nachgeholt werden.

16. In jeder Unterrichtsstunde sind die erforderlichen Materialien bereitzuhalten.

Generell gilt:

-> Gute Ideen und Anregungen von Lernenden sind stets willkommen und können über den Briefkasten vor dem Lehrer*innen-Zimmer eingebracht werden.

-> Bei Problemen und Sorgen darf ich mich jederzeit an eine Lehrperson meines Vertrauens wenden.